AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TURN Advisory GmbH
für die Durchführung von Seminaren, Inhouse-Schulungen, Online-Live-Veranstaltungen, Webinaren, e-Learnings, Video-on-Demand-Angeboten, Lehrgängen, Tagungen, Kongressen, sowie sonstigen Fort- und Weiterbildungsangeboten (nachfolgend einheitlich „Veranstaltungen“)
Stand: 01.01.2026
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Teilnahme an Seminaren, Inhouse-Schulungen, Online-Live-Veranstaltungen, Webinaren, e-Learnings, Video-on-Demand-Angeboten, Lehrgängen, Tagungen, Kongressen, sowie sonstigen Fort- und Weiterbildungsangeboten (nachfolgend einheitlich „Veranstaltungen“ genannt).
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird vorab ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Sofern in einzelnen Veranstaltungsangeboten besondere Regelungen enthalten sind, gehen diese den vorliegenden AGB vor.
II. Vertragspartner und Vertragsschluss
- Vertragspartner ist
- bei Anmeldungen durch Unternehmen das anmeldende Unternehmen,
- bei selbstständigen Kaufleuten, Gewerbetreibenden oder Freiberuflern der Teilnehmer selbst, sofern keine abweichenden Angaben gemacht werden.
- Das Angebot richtet sich grundsätzlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters Vertragspartner werden. - Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher oder elektronischer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
III. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
- Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Teilnahmegebühr ist – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
- Maßgeblich für die Berechnung von Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren ist stets die volle veröffentlichte Teilnahmegebühr ohne Berücksichtigung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen.
- Die Kombination von Rabatten ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.
IV. Mengenrabatte und Bonussysteme
- Bei gleichzeitiger Anmeldung von mehreren Teilnehmern aus demselben Unternehmen innerhalb einer gemeinsamen Buchung kann ab dem zweiten Teilnehmer ein Rabatt von 20 % auf die jeweilige Teilnahmegebühr gewährt werden.
- Der gewährte Rabatt kann teilweise in Form eines internen Bonussystems (z. B. Credits) gutgeschrieben werden. Diese sind personenbezogen und nicht übertragbar. Details ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
- Bei Teilstornierungen entfällt ein ggf. gewährter Mengenrabatt rückwirkend für die verbleibenden Teilnehmer, sofern die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
V. Stornierung durch den Teilnehmer
- Stornierungen bedürfen der Schriftform (Brief oder E-Mail).
- Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
a) Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
b) 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
50 % der Teilnahmegebühr
c) Weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen:
100 % der Teilnahmegebühr
- Bei Veranstaltungen,
- bei denen eine ausdrückliche Festbuchung vereinbart wurde,
- deren Beginn vom Teilnehmer selbst bestimmt werden kann (z. B. e-Learning, Video-on-Demand),
- oder bei denen Inhalte bereits abgerufen wurden,
ist eine Stornierung ausgeschlossen.
- Bereits zur Verfügung gestellte Unterlagen dürfen nach wirksamer Stornierung nicht weiter genutzt werden. Ein Anspruch auf Seminarunterlagen besteht bei nicht vollständig bezahlter Teilnahmegebühr nicht.
VI. Umbuchung
- Eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin ist möglich. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich.
- Hierfür gelten folgende Gebühren:
- Mehr als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- Weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100,00 EUR
- Erfolgt nach einer Umbuchung eine erneute Umbuchung oder Stornierung, gelten die jeweils regulären Stornobedingungen ohne Anrechnung bereits gezahlter Umbuchungsgebühren.
VII. Teilnehmerwechsel
- Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei benannt werden, sofern:
- er dem gleichen Unternehmen angehört,
- die Teilnahmegebühr vollständig bezahlt ist,
- der Ersatzteilnehmer alle Rechte und Pflichten übernimmt,
- die vollständigen Kontaktdaten vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wurden.
- Zugangsdaten, Unterlagen und organisatorische Informationen sind vom ursprünglichen Teilnehmer weiterzugeben.
- Ein Teilnehmerwechsel nach Abruf von Veranstaltungsinhalten oder Login in Online-Angebote bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters.
VIII. Durchführung, Änderungen und Absagen der Veranstaltung
- Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen.Der Veranstalter behält sich vor, Referenten auszutauschen oder einzelne Programmpunkte anzupassen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
- Veranstaltungen können ganz oder teilweise als Online-Format durchgeführt werden.
Wird eine Präsenzveranstaltung in ein Online-Format umgestellt, steht dem Teilnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. - Bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
IX. Online-Zugang und Nutzungsbedingungen
- Der Zugang zu Online-Veranstaltungen erfolgt über einen persönlichen Nutzerbereich oder über individuell bereitgestellte Zugangsdaten.
- Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Die Teilnahme ist ausschließlich der angemeldeten Person gestattet. Eine Weitergabe von Aufzeichnungen oder die Ermöglichung eines faktischen Zugangs für Dritte ist untersagt.
- Seminaraufzeichnungen stehen – sofern angeboten – für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ab Veranstaltungsdatum zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Bei technischen Störungen, die im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen und mehr als 20 % der Veranstaltungszeit betreffen, erfolgt eine anteilige oder vollständige Erstattung.
Störungen im Verantwortungsbereich des Teilnehmers begründen keinen Anspruch.
X. Urheberrechte und Nutzungsrechte
- Sämtliche Veranstaltungsunterlagen, Präsentationen, Videos, Aufzeichnungen und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
- Die Nutzung ist ausschließlich für den angemeldeten Teilnehmer und nur zu eigenen beruflichen Zwecken gestattet.
- Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung – auch auszugsweise – ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
XI. Bild- und Tonaufnahmen
- Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen zu dokumentieren und Bild- sowie Tonaufnahmen anzufertigen.
- Teilnehmer können der Aufnahme ihrer Person aus besonderen Gründen widersprechen. Der Widerspruch ist vor oder zu Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.
- Bei Online-Veranstaltungen kann der Teilnehmer seine Sichtbarkeit selbst steuern (z. B. Kamera deaktivieren).
XII. Haftung
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Vorträge und Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Diese ersetzen keine individuelle Beratung.
- Bei höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen besteht kein Schadensersatzanspruch.
XIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.