Professor Dr. Carsten Herresthal studierte als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung absolvierte er, gefördert durch den DAAD, ein Postgraduiertenstudium an der Duke University, School of Law (USA). Im Anschluss erlangte er die Anwaltszulassung im Staat New York (attorney-at-law, N.Y.) und legte in München das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Prof. Herresthal promovierte und habilitierte sich in München bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Claus-Wilhelm Canaris, dem Doyen des deutschen Bankrechts. Seit 2010 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Europarecht und Rechtstheorie an der Universität Regensburg.
Professor Herresthal kann auf über 250 Veröffentlichungen aus dem gesamten Bereich des Bank- und Kapitalmarktrecht sowie des Gesellschaftsrechts verweisen. Seine Kommentierungen decken die zentralen Inhalte dieser Rechtsbereiche ab. Aktuelle Themen adressiert er regelmäßig in Vorträgen u.a. im Rahmen der Rechtsanwaltsfortbildung.
Professor Herresthal verantwortet im berufsbegleitenden Masterprogramm „LLM Compliance“ der Universität Regensburg die Inhalte Compliance im Kapitalmarktrecht einschließlich Geldwäsche und Sanktionsrecht sowie CSR – Corporate Social Responsiblity. Im berufsbegleitenden Masterprogramm „LLM Legal Tech“ verantwortet er die Inhalte u.a. zu FinTech.
Professor Herresthal hat eine Vielzahl rechtswissenschaftlicher Gutachten aus dem gesamten Bank- und Kapitalmarktrecht einschließlich der Pflichten der Gesellschaftsorgane sowie im Gesellschaftsrecht verfasst und mit seiner rechtswissenschaftlichen Expertise Unternehmen gerichtlich wie außergerichtlich unterstützt.
Sein aktueller Schwerpunkt liegt auf dem Sanktionsrecht (EU-/US-Sanktionen) und den Folgen für Verträge mit Finanzinstituten. Dies betrifft neben der der Reichweite konkreter EU/US-Sanktionen auch die sanktionsbedingte Kündigung von Bankverträgen und das Einfrieren von Assets sowie die zahlreichen weiteren Sanktionsfolgen für Verträge mit Finanzinstituten. Auch die resultierenden Pflichten für die Leitungsorgane hat Professor Herresthal adressiert.
Professor Herresthal ist zudem als Schiedsrichter tätig.